Riester Rente
Bei der Förderrente - auch "Riester-Rente" genannt - fördert der Staat das freiwillige Sparen in
bestimmten Anlageformen durch ein Kombinationsmodell aus staatlichen Zulagen und
steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Ziel: Die persönliche Vorsorgelücke schließen.
Die Riester-Rente ist dabei gleichzeitig sicher und attraktiv. Denn während des aktiven Arbeitslebens zahlt man Beiträge und als Extra erhält man staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge.
´ Dank der Förderung liegt die Rendite der Riesterrente meist deutlich über dem ungeförderter Rentenversicherungen. Zusätzlich garantieren zertifizierte Produkte zum Ablauf mindestens das eingezahlte Kapital inklusive Zulagen.
Welche Produkte werden gefördert?
Gefördert werden Rentenversicherungen, Bausparverträge, Bauspardarlehen sowie Bank- und Fondssparpläne.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Altersvorsorgeprodukt
bestimmte Kriterien erfüllt. Erfüllt ein Produkt die Kriterien für die Riester-Rente, wird
es von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zertifiziert.
Nur zertifizierte Produkte sind demnach förderungsfähig.
Das Zertifikat gibt jedoch keine Informationen über die Qualität des Angebotes.
Aus diesem Grund ist es wichtig, bei der Auswahl des Produktes einen Partner zu
wählen, der aus der Vielzahl von Angeboten, das für Sie Passende anbieten kann.
Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit zahlreichen Gesellschaften zusammen und können Ihnen
interessante Produkte zur Riester-Rente anbieten.
Wer wird gefördert?
Förderungsfähig sind unter Anderem:
- Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer/Selbständige und ihre Ehepartner
- Beamte und Soldaten
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
Bitte beachten Sie: Bei Ehepaaren genügt es, wenn eine der beiden Personen Anspruch auf die Zulagen hat. Der Ehepartner, der
normalerweise keinen Anspruch hätte, hat dann auch Anspruch auf die Zulagen zur Riester-Rente.
Wie hoch ist die Förderung bei der Riester-Rente?
Es gibt Grund- und Kinderzulagen sowie einen Extra-Sonderausgabenabzug. Die Finanzämter prüfen, ob Zulage oder Steuerabzug für den Einzelnen günstiger
ist. Die Zulagen werden beim Anbieter beantragt, der sich von der "Zulagenstelle" (BfA) die Zulage holt und dem Anlagekonto gutschreibt.
Für die förderungsfähigen Beiträge gibt es Höchstsätze:
Im Jahr 2010 beträgt dieser 4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen, jedoch höchstens 2.100 Euro.
Sollten die gezahlten Beiträge inklusive Zulagen niedriger sein als die förderungsfähigen Beiträge, so erhält man auch entsprechend weniger Zulagen.
| Jahresbeitrag bis zu |
Je Erwachsenen |
Je Kind |
4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres max. 2.100€ |
154€ |
185€ (300€ für nach 2008 Geborene) |
Ein konkretes Beispiel für die Förderung einer Familie mit zwei Kindern (geb.: 2008 und 2010), Ehemann Arbeitnehmer, 30.000€ Bruttoeinkommen im Vorjahr, Ehefrau nicht berufstätig im Jahr 2010:
| |
Ehemann |
Ehefrau |
Insgesamt |
| Grundzulage |
154€ |
154€ |
308€ |
| + Kinderzulage |
0€ |
600€ |
600€ |
| + Eigenleistung |
232€ |
60€ |
292€ |
| = Anlagebetrag jährlich |
386€ |
814€ |
1.200€ |
» Der Staat fördert hierbei also 75%!
Und welches Angebot ist das Richtige für mich?
Die Riester-Rente ist vor Allem für Angestellte und Beamte attraktiv. Bei höherem Einkommen aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit und bei geringerem Einkommen oder Familien aufgrund der staatlichen Zulagen.
Viele Produkte überzeugen hier jedoch leider nicht, da die Kosten zu hoch sind, oder die Rendite nur mäßig. Wir erläutern Ihnen gerne, worauf es ankommt und erstellen mit Ihnen Angebote, die Sie von der staatlichen Förderung profitieren lassen und eine attraktive Produktlösung bieten.