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NEUES & AKTUELLES
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EuGH: Riester-Rente darf nicht außerhalb Deutschlands benachteiligt werden 12.10.09
Wer mit einer Riester-Rente privat für sein Alter vorgesorgt hat, kann diese ohne Nachteile auch jenseits deutscher Grenzen vereinnahmen.
Die derzeitige Rechtslage in Deutschland, die in solchen Fällen eine Rückzahlung der gewährten Zulagen vorschreibt, verstößt gegen europäisches Recht, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 10. September des Jahres (Az.: C-269/07). Der EuGH hat dem deutschen Gesetzgeber aufgetragen, hier nachzubessern. Geklagt hatte ein sogenannter Grenzgänger, der in Deutschland arbeitet, aber jenseits der deutschen Grenzen wohnt und dort einkommensteuerpflichtig ist. Eine geförderte Riester-Rente konnte eine solche Person bisher nicht abschließen. Auch eine Immobilie jenseits deutscher Grenzen durfte mit einem geförderten Riester-Vertrag nicht erworben werden. Das aber diskriminiert nach Auffassung des EuGH EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten.
Quelle: Charta Versicherungsnews 10/2009 |
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